Darlehen
Bei einem Darlehen (oft auch: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag oder Darlehn)
verpflichtet sich der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer, meist Geld oder ein anderes
vereinbartes Gut für einen gewissen Zeitraum zu überlassen. Der Darlehnsnehmer
verpflichtet sich wiederum, Geld bzw. Sachen gleicher Güte, Art und Menge bei Fälligkeit
zu einem späteren Zeitpunkt zurückzugeben.
Eine langfristige Laufzeit ist für das Darlehen ebenso kennzeichnend wie die einmalige
Auszahlung des gesamten Betrags. Dieser kann entweder komplett oder mittels eines
Tilgungsplans zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden.
Damnum
(oder auch Disagio) Hierbei handelt es sich um eine Zinsvorauszahlung. Sie wird vom
eigentlichen Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) in Höhe des Darlehens vor der
Auszahlung einbehalten und mindert somit den faktischen Auszahlungsbetrag um bis zu
10 Prozent. Der Darlehensnominalzins wird hierdurch entsprechend niedriger. Lohnend
ist das Damnum allerdings nur für den Bauherren oder den Käufer einer Immobilie, die
vermietet wird, da er den Abschlag û im Gegensatz zum Eigenheimbesitzer û steuerlich
absetzen kann.
Darlehensantrag
Zur Prüfung der Bonität müssen vollständige Beleihungsunterlagen vorgelegt werden.
Darlehensbedingungen
Die Höhe des Zinssatzes und des Auszahlungsbetrages werden durch die
Darlehensbedingungen der Kreditinstitute festgelegt, insbesondere die Art und Höhe der
Tilgung, sowie die Dauer der Zinsbindung wird durch diese bestimmt.
Darlehensgeber
In der Regel sind Kreditinstitute und Banken die Darlehensgeber. Gegen eine Verzinsung
stellen sie dem Kunden ein Darlehen zur Verfügung.
Darlehensgesamtbetrag
Dies ist der Betrag, den ein Darlehensnehmer seiner Bank schuldet.
Darlehensnehmer
Dieser ist der unmittelbare Vertragspartner des Kreditinstituts. Der Darlehensvertrag wird
von ihm unterschrieben und er bekommt auch das Darlehen ausbezahlt.
Debitkarte
Bei dieser Kreditkartenform wird im Vergleich zu einer regulären Kreditkarte der gezahlte
Betrag augenblicklich vom Girokonto abgebucht. Die Debitkarte kann praktisch jeder
beantragen. Die bekannteste Debitkarte ist die EC-Karte und diese dient dazu, beim
bargeldlosen Bezahlen in einem Geschäft oder am Geldautomaten Geld vom Girokonto
abzubuchen. Vor dem Bezahlen wird immer die nötige Deckung überprüft und erst nach
der erfolgreichen Prüfung wird eine Belastung der Debitkarte möglich. Durch einen PINCode
ist die Debitkarten vor Missbrauch durch Dritte geschützt.
Dingliche Sicherheiten
Hierbei handelt es sich um Eintragungen der Bank in das Grundbuch der Immobilie.
Disagio
(siehe auch Damnum) Hierbei handelt es sich um eine Zinsvorauszahlung. Sie wird vom
eigentlichen Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) in Höhe des Darlehens vor der
Auszahlung einbehalten und mindert somit den faktischen Auszahlungsbetrag um bis zu
10 Prozent. Der Darlehensnominalzins wird hierdurch entsprechend niedriger. Lohnend
ist das Damnum allerdings nur für den Bauherren oder den Käufer einer Immobilie, die
vermietet wird, da er den Abschlag û im Gegensatz zum Eigenheimbesitzer û steuerlich
absetzen kann.