Taxe
Der Wert eines Objektes kann durch einen Bau-Sachverständigen geschätzt werden. Der
Beleihungswertes wird hierdurch ermittelt. Bei der Schätzung wird der Zustand des
Gebäudes, die Lage des Grundstücks, die örtlichen Marktverhältnisse sowie erzielte
Mieterträge – falls vorhanden – berücksichtigt. Die Taxe nennt man auch Wertgutachten.
Taxkosten
Die Taxkosten (auch Schätzgebühren genannt), die bei der Schätzung einer Immobilie
durch einen Bau-Sachverständigen zur Feststellung des Beleihungswertes anfallen,
werden dem Kreditnehmer vom Kreditgeber in Rechnung gestellt. Diese können ein fester
Prozentsatz oder eine Pauschalgebühr (meist 0,2 bis 0,5 Prozent des Objektwertes) sein.
In der Regel behält man die Taxkosten bei der Auszahlung des Darlehens ein.
Teilamortisation
Hierbei handelt es sich um eine Vertragsvariante im Leasing. Während der Laufzeit wird
nur ein bestimmter Teil des Fahrzeugwertes amortisiert, der Leasingnehmer muß bei
Vertragsende den Restwert zahlen oder der Leasinggeber erhält das geleaste Objekt
zurück.
Teilauszahlung
Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen bei einem Neubau in Teilbeträgen je nach
Baufortschritt aus. Nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrages setzt die erste
Tilgung ein.
Teilauszahlungszuschläge
Einige Banken verlangen bis zur vollständigen Auszahlung des Kreditbetrages einen
erhöhten Nominalzins. Diesen nennt man Teilauszahlungszuschlag.
Tilgung
Als Tilgung bezeichnet man die Rückzahlung eines Kredits an den Kreditgeber durch den
Kreditnehmer. Meist erfolgt diese in festen monatlichen Raten innerhalb eines
vereinbarten Zeitraums und wird in der Regel in Prozent angegeben. Bisweilen gibt es
auch Kredite, die man beispielsweise in halbjährlichen Raten oder am Ende einer Laufzeit
begleicht (endfälliges Darlehen).
Tilgungsanteil
Aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil setzte sich die Annuität zusammen, die den Betrag
darstellt, welcher für die Rückzahlung eines Darlehens zu zahlen ist. Der Kreditnehmer
muss neben den Zinsen also auch den als Tilgungsanteil bezeichneten Betrag begleichen,
um ein Darlehen zurückzuzahlen. Der Zinsanteil kann je nach Vereinbarung steigend oder
gleichbleibend sein. Die Darlehensrückzahlung ist meist mit einem sinkenden Zins- und
einem wachsenden Tilgungsanteil verbunden. Das ist darin begründet, daß der Zins von
der ausstehenden Kapitalschuld abhängig ist, die mit jeder Tilgungszahlung verringert
wird.
Tilgungsplan
Der planmäßige Verlauf der Verzinsung und Tilgung wird in einem Tilgungsplan
festgestellt, dieser dokumentiert die gesamte Laufzeit bis zur restlosen Tilgung des
Darlehens. Die zu zahlenden Leistungen (Tilgungsraten und Zinsen - meist monatlich,
vierteljährlich oder jährlich) sind also In einem Tilgungsplan aufgeführt, ebenso der
Zinssatz und die bisweilen anfallenden Restschulden. Die Art des Kredits und die
Kredithöhe werden ebenso im Tilgungsplan angegeben.
Tilgungssatz
Die zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Tilgung bezeichnet man
als Tilgungssatz, wobei der Tilgungssatz für ein Darlehen (auf den Nennbetrag des
Darlehens bezogen) normalerweise in Prozent (pro Jahr = per anno) angegeben wird.
Wird der Nominalzinssatz vorgegeben, so verändert sich die Laufzeit des Darlehens je
nach Höhe der vereinbarten Tilgung.
Tilgungsverrechnung
In der Tilgungsverrechnung wird festgehalten, zu welchem Zeitpunkt die vom Schuldner
gezahlten Tilgungsleistungen mit der noch ausstehenden Restschuld bzw.
Darlehensrestschuld verrechnet werden. Dies kann jährlich, quartalsweise, monatlich
oder auf den Tag genau erfolgen. Die Art der Tilgungsverrechnung wirkt sich auf die Höhe
des Effektivzinses aus und ist deshalb entscheidend. Die taggenaue Tilgungsverrechnung
hat sich heute bei längerfristigen Hypothekendarlehen durchgesetzt, diese stützt sich auf
die sog. Kontokorrentmethode.
Tilgungsaussetzung
Darlehensnehmer und Darlehensgeber haben die Möglichkeit zu vereinbaren, dass eine
Tilgung ausgesetzt wird, wenn zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein
Bausparvertrag zur endfälligen Tilgung verwendet wird.
Tilgungsfreijahre
Tilgungsfreijahre werden häufig von den Banken eingeräumt, um die ersten Jahre einer
Finanzierung zu überbrücken. Auf die Tilgung eines Kredites wird zwar in den ersten
Jahren verzichtet, der Darlehensnehmer muss den Kredit aber natürlich in dieser Zeit
verzinsen.
Tilgungshypothek
Diese ist die häufigste Darlehensform. Sie ist auch als Annuitätendarlehen bekannt.
Tilgungsstreckung
Zur Reduzierung der regelmäßigen Belastungen des Kreditnehmers, ist es möglich, die
Laufzeit eines Darlehens zu strecken und somit zu verlängern.
Tragbare Belastung
Den für Tilgungsraten und Zinszahlungen zur Verfügung stehenden Teil der Einkünfte des
Darlehensnehmers nennt man tragbare Belastung. Aufgrund des monatlichen Netto-
Haushaltseinkommens und sonstiger regelmäßiger Einkünfte wird die tragbare Belastung
ermittelt, wobei ebenfalls die laufenden Belastungen eines potentiellen Kreditnehmers
berücksichtigt werden müssen. Die tragbare Belastung berechnet sich im Prinzip also aus
der Differenz zwischen den laufenden Belastungen und dem monatlichen
Nettoeinkommen und beträgt meist zwischen 25- 40 % des monatlichen
Haushaltsnettoeinkommens. Einen zentralen Bestandteil des Finanzierungsplans machen
die tragbare Belastung, die Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen, sowie der
ermittelte Finanzierungsbedarf aus.
Treuhandauszahlung
Hierbei handelt es sich um Auszahlungen an vertrauenswürdige Dritte. Wenn alle
Auflagen erfüllt sind, dann darf über das Geld verfügt werden. Überweisungen auf ein
Notaranderkonto sind beispielsweise Treuhandauszahlungen.
Treuhandkonto
Das Geld fremder Personen wird auf einem Treuhandkonto verwaltet. Bei der
Immobilienfinanzierung wird diese Kontoart vorwiegend eingesetzt. Diese Art von Konto
findet seit dem Zeitalter des E-Commerce auch bei Online Geschäften Anwendung. Für
Verkäufer und Käufer dient es meist als Sicherheit, da die Waren in der Regel per
Vorauszahlung gekauft werden müssen.