Gehaltskonto
Ein Konto, das für Löhne und Gehälter bereitsteht, in der Regel ist dies ein Girokonto.
Geldkarte
Chipkarte
Gebäudewert
Der Beleihungswert einer Immobilie bestimmt sich aus Gebäude- und Bodenwert.
Geldbeschaffungskosten
Hierunter fallen bspw. Notar- und Grundbuchkosten, Bearbeitungsgebühren und weitere.
Wird ein Darlehen aufgenommen, so entstehen diese Kosten.
Gesamtschuldner
Wird ein Darlehen von mehreren Darlehensnehmer aufgenommen, so ist jeder der
Nehmer zur vollen Darlehensrückzahlung verpflichtet. Der in Anspruch genommene
Gesamtschuldner ist durch das Kreditinstitut beliebig wählbar, die Leistung darf
allerdings nur einmal verlangt werden.
Geschenkbausparvertrag
Es handelt sich hierbei um einen geschenkten Bausparvertrag. Der Beschenkte wird vom
Schenker entweder durch eine einmalige Zahlung auf das Konto des Bausparvertrags oder
durch monatlich Beträge beschenkt.
Gleitzins
Dieser ist bisweilen als variabler Zins bekannt.
Grundbuch
Es handelt sich hierbei um ein amtliches Register, welches Auskunft über Lasten (Kredite)
und Eigentümer eines Grundstückes gibt. Das Grundbuch ist für jedermann einsehbar und
man kann eine beglaubigte Grundbuchabschrift verlangen, wenn das Interesse daran
nachgewiesen und berechtigt ist.
Grundbuchauszug
ist ein vollständiger Auszug aller Grundbucheintragungen die zu einem Grundstück
bestehen. Der Grundbuchauszug muss dem Darlehensgeber vorgelegt werden, damit die
korrekte Eintragung der Abfolge einer Grundschuld nachgewiesen werden kann.
Grundpfandrechte
Diese sind Grundschulden und Hypotheken. Die Darlehensgeber haben mit der Eintragung
der Grundpfandrechte ins Grundbuch eine Sicherheit an einer Immobilie oder dem
Grundstück erworben.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie wird eine Grunderwerbsteuer berechnet, die der Staat mit
3,50 Prozent des Kaufpreises einzieht.
Grundpfandrecht
Es werden Grundpfandrechte durch Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch
eingetragen. Der Begünstigte kann hierdurch Zahlungen aus der Immobilie zu verlangen.
Grundschuld
Mittels Grundschuld sichern Versicherungen, Banken oder Bausparkassen ihre Darlehen
ab. Der Anspruch des Instituts wird durch das Grundpfandrecht beim jeweiligen
Amtsgericht in das Grundbuch eingetragen.
Grundschuldbestellung
Die Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) muß vom Immobilieneigentümer bei
einem Notar bestellt werden. Es erfolgt dann eine Eintragung in das Grundbuch.