Bankgeheimnis
Bankenpflicht, Stillschweigen über die Geschäftsbeziehungen zu einem Kunden
(Kontoführung, Kredite, Wertpapierdepot, usw.) zu bewahren. Seit 1. April 2005, dem
Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, können Finanzbeamte
bei Zweifeln Geldbewegungen und Kontostand ohne richterlichen Erlass überprüfen.
Barkredit
Banken vergeben Barkredite als Darlehen oder Ratenkredite.
Bauspardarlehen
Das Bauspardarlehen ist auch als Annuitätendarlehen bekannt. Meist handelt es sich
hierbei um die Differenz zwischen Bausparsumme und angesparten Guthaben eines
Bausparvertrages.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist Bestandteil des Bausparvertrages. Hieraus wird die
Abschlussgebühr errechnet, das Mindestsparguthaben und die Sparraten, die
Tilgungsraten und das Bauspardarlehen.
Bewertungszahl
Zu bestimmten Stichtagen wird bei Bausparverträgen eine Bewertungszahl ermittelt.
Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischenbericht. Zur Berechnung werden das bisher
vorhandene Sparguthaben und die hierfür benötigte Anspardauer betrachtet.
Blanko-Darlehen
Es ist kraft §7 Abs.4 BSpKG möglich, Zwischenkredite bis zu 5000 € und Bauspar-
Darlehen bis zu 10.000 € als Blanko-Darlehen geltend zu machen. Aufgrund des niedrigen
Darlehensbetrages kann die grundpfandrechtliche Sicherung unterlassen werden. Die
Gewähr eines Blanko-Darlehens.
Basisfinanzierung
Der Eigentumserwerb an einem Gut erfolgt durch die Basisfinanzierung durch ein über
einen längeren Zeitraum gestrecktes Darlehen. Der Kunde möchte zu festen Monatsraten
und günstigen Zinssätzen das Fahrzeug mit Hilfe einer Finanzierung erwerben. Mit der
Überweisung der letzten Rate, dem Ende der Vertragslaufzeit, ist der Kunde Eigentümer
des Fahrzeuges.
Baudarlehen
Versicherern vergeben û neben Bausparkassen, Banken und staatlichen Institutionen û
auch Baudarlehen. Diese gewähren ein Darlehen, das durch eine Hypothek abgesichert
ist.
Bagatellkredit
unter 200,00 € liegender Kredit ( früher 400,00 DM )
Baufortschritt
Die Auszahlung eines Darlehens in einzelnen Teilbeträgen richtet sich bei umfassenden
Sanierungen sowie Neubauten nach dem Baufortschritt.
Baukosten
Baukosten bezeichnen die Gesamtsumme an Kosten, die gedeckt werden müssen und die
es durch Eigen- und/oder Fremdkapital aufzubringen gilt. Unterschieden wird zwischen
Erwerbs- oder Anschaffungskosten beim Kauf von bereits fertigen Bauten von einem
Neubau und dessen Herstellungskosten. Die Erwerbs- oder Anschaffungskosten umfassen
die kompletten Renovierungs- sowie Modernisierungskosten, den (angemessenen)
Kaufpreis und etwaige Nebenkosten wie z. B. Gerichts-, Notar- und Maklerkosten. Die
Kosten der Herstellung werden in die Kosten für den Bau, die Grundstückskosten
inklusive der Erschließungskosten, die Kosten für eine Begrünung der Außenanlagen, die
Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieurkosten) sowie sonstige Nebenkosten
(siehe Erwerbskosten) aufgegliedert. Im Steuerrecht bezeichnet man allerdings
Herstellungskosten nur als die Kosten, bei denen Abschreibungen zulässig sind.
Baunebenkosten
Sie umfassen die über die Bau- und Grundstückskosten hinausgehenden Kosten. Hierzu
werden überwiegend Gebühren, Honorare, Bauversicherungs- sowie Finanzierungskosten
gerechnet.
Bearbeitungsgebühr
Sie ist eine einmalig erhobene Gebühr, die für die Bearbeitung des Darlehensantrages
berechnet wird. Es handelt sich hierbei meist um einen festen Prozentsatz des
Kreditvolumens, der für gewöhnlich abgezogen wird bevor der Kredit zur Auszahlung
kommt.
Bedingungen
In diesen werden alle Bedingungen des Kreditinstitutes aufgeführt, die für die
Bereitstellung des Darlehens relevant sind. Generell geben die Bedingungen den
Auszahlungskurs, den Nominalzins, den Tilgungssatz und den Tilgungsbeginn, die Dauer
der Zinsfestschreibung (Tilgung), die Bereitstellungszinsen sowie die
Bearbeitungsgebühren an. Eine Regelung sonstiger Rechtsbeziehungen zwischen
Darlehensnehmer und Darlehensgeber sind û neben den Bedingungen û in den
Allgemeinen Darlehensbedingungen festgehalten.
Bedingungsanpassung
Für mehrere Jahre wird von den Banken bei Darlehen einen fester Zins garantiert. Für
einen neuen Zeitraum müssen vor Ablauf dieser Zinsfestschreibung neue Konditionen
festgelegt werden. Das Kreditinstitut unterbreitet hierbei dem Darlehensnehmer ein
Angebot, welches am aktuellen Kapitalmarktzins orientiert ist. Sollte der
Darlehensnehmer mit diesem Angebot nicht einverstanden sein, so hat er den fälligen
Restbetrag an das Institut zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer lässt den Restbetrag
dann normalerweise von einem weiteren Unternehmen finanzieren (Umschuldung). Eine
Bedingungsanpassung kann bisweilen auch als Prolongation oder Zinsanpassung
bezeichnet werden.
Belastung
Die laufende Belastung wird vor einer Kreditgewährung für den Kunden ermittelt. Diese
hängt von Einkommenshöhe und dem verbleibenden Einkommen für den Lebensunterhalt
ebenso ab, wie dem Lebensstandard des Alltages und ob das Einkommen auch in Zukunft
gesichert ist. Die Belastung ist bei Banken unterschiedlich hoch.
Beleihungsgrenze
Diese gibt Aufschluss darüber, welcher Prozentanteil der Immobilie mit Fremdkapital
finanziert werden kann. Diese liegt meist zwischen 40 und 85 Prozent.
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekt sind Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen, die für eine
Baufinanzierung als Sicherheit dienen können.
Beleihungsunterlagen
Für die Prüfung eines Beleihungsobjektes sind die Beleihungsunterlagen erforderlich. Die
Unterlagen setzen sich aus Flurkarten, Baubeschreibungen, Lichtbildern, dem
Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnungen und umbauten Räumen, Grundrissen,
Feuerversicherungsnachweisen und Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen
zusammen.
Bereitstellungszinsen
Zwischen dem Zeitpunkt der Darlehenszusage und der Auszahlung fallen diese Kosten an.
Der Kreditbetrag muss bereits bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von
Pfandbriefen vom Kreditinstitut beschafft werden.
Bonität
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften wird die Prüfung der Bonität (Kreditwürdigkeit) bei
der Kreditentscheidung durch die Bank im Interesse des Kunden durchgeführt. Diese
ermittelt, ob der Kunde noch in der Lage ist nach Abzug der Lebenshaltungskosten von
dessen Einkommen, die Kreditkosten (Belastung) zu tragen. Hierbei holt das Institut
Schufa-Auskünfte ein, um über das bisherige Verhalten des Kunden û in Hinblick auf seine
Verpflichtungen û einen Überblick zu gewinnen.
Bonitätsprüfung
Vor jedem Vertragsabschluss erfolgt die Prüfung der Kreditwürdigkeit/Zahlungsfähigkeit
eines Kunden. In die Prüfung fließen mitunter Ausgaben und Einnahmen, liquide Mittel
und sonstige Vermögenswerte ein. Über Mahnverfahren und nicht bezahlte Rechnungen
in der Vergangenheit des Kunden können Informationen außerdem bei der Schufa-
Auskunft oder in einem Schuldnerverzeichnis eingeholt werden.
Bonitätsunterlagen
Für die Kreditentscheidung und die Bonitätsprüfung benötigt das Kreditinstitut bestimmte
Unterlagen. Von Arbeitern und Angestellten werden die letztmöglichen
Einkommenssteuerbescheide, die letzten Gehaltsabrechnungen sowie
Einkommenssteuererklärungen (Einkommensnachweise), Immobilien, Bankguthaben,
Lebensversicherungen u.ä. sowie Verbindlichkeitsnachweise über bereits abgeschlossene
Kredite eingefordert. Zusätzliche Unterlagen über Einnahmen bzw. die
Überschussrechnung, der Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse und der
Gesellschaftervertrag werden bei Selbständigen benötigt.
Bürgschaft
Es verpflichtet sich eine Privatperson für die Erfüllung der Verpflichtungen des
Darlehensnehmers einzustehen. Üblicherweise wird eine sogenannte
selbstschuldnerische Bürgschaft vom Darlehensgeber verlangt, der Bürge kann damit in
Anspruch genommen werden, ohne Feststehen der Zahlungsunfähigkeit des
Hauptschuldners.
Bürgschaftsgebühr
Kommt es bei der Wohnungsbaufinanzierung zu einer Bürgschaft û besonders durch
Banken û wird vom Bürgen meist eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr
(Avalgebühr) für die Risikoübernahme und für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand
erhoben. Dem Darlehensnehmer wird diese durch den Bürgen in Rechnung gestellt.