Rahmenkredit
Ein „großer“ Dispositionskredit ist prinzipiell mit einem Rahmenkredit vergleichbar. Ein
Rahmenkredit ist ein über einen bestimmten Zeitraum festgelegter Kredit mit variablem
Zinssatz. Es gibt bei einem Rahmenkredit stets eine Mindestrate; der Kredit kann
jederzeit in Höhe der Kreditsumme wieder in Anspruch genommen werden und lässt sich
problemlos vorzeitig tilgen. Man muss in der Regel Arbeitnehmer oder Rentner sein und
einen festen Wohnsitz vorweisen, um einen Rahmenkredit abschließen zu können.
Rangvorbehalt
Der Eigentümer hat das Recht sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten,
später ein anderes Recht mit Vorrang vor dem bestellten Recht eintragen zu lassen, wenn
das Grundstück des Eigentümers belastet wird.
Rangbescheinigung
Es handelt sich hierbei um eine Bestätigung eines Notars (Notarbestätigung) gegenüber
einem Kreditinstitut. Die die Möglichkeit der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld
in das Grundbuch wird durch sie bescheinigt. Ein Darlehen kann durch diese
Bescheinigung ausbezahlt werden, und dies noch bevor in das Grundbuch die
Grundschuld eingetragen ist.
Rangstelle
Sollten im Grundbuch mehrere Gläubiger mit einer Grundschuld eingetragen sein, dann
gibt die Rangstelle die Reihenfolge an, in der die Gläubiger aus dem Erlös für den Fall
einer Zwangsvollstreckung befriedigt werden.
Rate
Die regelmäßigen Zahlungen eines Kreditnehmers an den Gläubiger bzw. Kreditgeber zur
Rückzahlung eines Darlehens werden als Rate bezeichnet (Zinsen und
Tilgungszahlungen). Diese Zahlungen heißen auch Annuität.
Ratenkredit
Ein Ratenkredit wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums in festen Raten vom
Kreditnehmer an den Kreditgeber zurückgezahlt. Die fälligen Raten umfassen die Zinsen,
Kredittilgung und evtl. anfallende Gebühren.
Ratenverzug
Falls ein Schuldner seine Zinsen und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht bezahlt, so
spricht man von einem Ratenverzug. Hierbei entsteht ein sog. Verzugsschaden, der sich
nach der Höhe des Bruttosollzinssatzes richtet.
Realdeckung
Bei der Realdeckung stellt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Sachwerte zur
Verfügung, die als Sicherheit für das Darlehen dienen û dabei kann es sich um ein
Faustpfand, Grundpfand oder Forderungsabtretungen handeln. Sollte eine Rückzahlung
durch den Darlehensnehmer nicht möglich sein, so können die Sachwerte vom
Darlehensgeber verkauft und so das geliehene Geld zurückzuerhalten werden.
Restschuld
Dies ist der - zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zu zahlende - Restkreditbetrag.
Beispielsweise gegen Ende der Zinsbindungsfrist.
Restschuldversicherung
Die ausstehenden Kreditverpflichtungen werden im Todesfall des Darlehensnehmers
weiterbezahlt. Der Betrag der Versicherung ist hier in Abhängigkeit von der Kredithöhe zu
bemessen.
Realkredit
Durch die Verpfändung von Grundstücken wird dieser in der Regel gesichert. Durch die
Eintragung einer Grundschuld wird der Realkredit wirksam. Der Realkredit bewegt sich
innerhalb der ersten 60 Prozent eines Beleihungswertes.
Realkreditinstitute
Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Banken werden als Realkreditinstitute
bezeichnet. Mit den von den Banken angebotenen Realkrediten können die Bankkunden
zum Beispiel ein Haus bauen oder kaufen. Spezialisiert sind die Realkreditinstitute auf
langfristige, durch Grundschuldeintragungen gesicherte Finanzierungen, die vor allem
Festzinshypotheken sind. Durch den Verkauf von Pfandbriefen beschaffen
Hypothekenbanken meist ihre Mittel.
Refinanzierung
Eine Art der Kapitalbeschaffung einer Bank ist die Refinanzierung. Um neue Kredite zu
vergeben, bedient man sich oftmals ihrer. Es gelten jedoch strenge Vorschriften bei der
Refinanzierung, die bisweilen vorgeben, dass aus eigenen Mitteln ebenfalls ein
prozentualer Anteil eingebracht werden muss.
Restkaufpreis
Für die Prämienberechnung der Verkäuferprovision und der Restschuldversicherung ist
der Restkaufpreis die Grundlage.
Restwert
Der Wert eines Gebäudes wird in der Buchhaltung als Restwert bezeichnet. Dieser wird
aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen berechnet.
Restwertvertrag
Der Kunde trägt bei einem Restwertvertrag das Risiko. Das Fahrzeug wird durch die
DEKRA oder den TÜV am Vertragsende geschätzt, dieser geschätzte Wert wird mit dem
Restwert verglichen.
Risiko-Lebensversicherung
Im Todesfall des Hauptverdieners sichert die Risiko-Lebensversicherung die Familie oder
das Darlehen ab. Die bestehenden Verpflichtungen können so leichter beglichen oder
abgelöst werden. Auf eine Risiko-Lebensversicherung sollte bei einer Baufinanzierung
nicht verzichtet werden.
Rückgewähransprüche
Der Kreditnehmer hat Rückgewähransprüche auf Löschung der Grundschuld, wenn er
seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Rücktritt
Wenn festgestellt wird, dass die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, dann
kann das Kreditinstitut vor Auszahlung des Kredites vom Darlehensvertrag zurücktreten.
Das Kreditinstitut kann wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) dann
Schadensersatz fordern.
Rückzahlung
Zur Rückführung eines Kredites (auch Jahresleistung genannt) zahlt der
Darlehensnehmer die regelmäßigen Zahlungsleistungen. Ein Kunde ist verpflichtet einen
bei einer Bank aufgenommen Kredit zurückzuzahlen. Die Kreditsumme wird an das
Kreditinstitut mit monatlichen Kreditraten zurückgezahlt. In dieser monatlichen
Kreditrate sind mögliche Gebühren, der aufgenommene Geldbetrag, die Zinsen und
Versicherungen enthalten. Zwischen der Bank und dem Kreditnehmer wird die
Rückzahlung vertraglich vereinbart und erfolgt in einer festgelegten Zeitspanne.