Valuta
Aus dem Italienischen stammend, hat der Begriff „Valuta“ („valere“ = „gelten / wert
sein“) in der Finanzwelt 2 verschiedene Bedeutungen: 1. Valuta ist der Sammelbegriff für
Fremdwährungen. Hierbei handelt es sich um Sorten (fremdes Bargeld) oder Devisen
(fremdes Buchgeld). 2. Das Datum bzw. der Termin für den Beginn der Verzinsung von
Krediten oder Guthaben wird auch mit Valuta bezeichnet. Es wird also eine Gutschrift auf
einem Konto oder ein Buchungsdatum (auch als Wertstellungszeitpunkt bezeichnet) für
eine Belastung bezeichnet. Man spricht in diesem Sinne bei Valuta (oder Valutierung) oft
auch von „Wertstellung“.
Variabler Zins
Während der Kreditlaufzeit wird der variable Zins handelt an den aktuellen Marktzins
angeglichen. Deshalb heißt dieser auch veränderlicher Zins ohne Zinsbindungsfrist.
Verbraucherkreditgesetz
Seit Januar 1991 ist das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) in Kraft. Private
Verbraucher sollen bei der Aufnahme von Darlehen, besonders aber vor missbräuchlichen
Kreditbedingungen geschützt werden. Außerdem wqerden Wettbewerbsverzerrungen
vermieden. Dies bedeutet in der Praxis beispielsweise, dass Kreditgeberdie Pflicht haben,
dem Kreditnehmer alle wesentlichen Bedingungen eines Darlehens mitzuteilen. Das
Verbraucherkreditgesetz verpflichtet die Darlehensgeber bei Vertragsabschluß eine
schriftliche Abfassung des Kreditvertrages auszugeben. Weiter werden die Fristen für das
Widerrufsrecht, die Widerrufsbelehrung, Kündigungsfristen, Sanktionen bei
Nichtbeachtung der Vorschriften und Zahlungsverzugsbeträge etc. neu im
Verbraucherkreditgesetz geregelt. Auf Bauspardarlehen oder auf von Bausparkassen
gewährte Vorfinanzierungs- oder Zwischenkredite ist das Verbraucherkreditgesetz nicht
anwendbar, da nach dem Verbraucherkreditgesetz einzelne Rechte und Pflichten nicht für
Darlehensverträge über grundpfandrechtlich gesicherte Kredite Geltung haben.
Verpflichtungskredit
Ein Verpflichtungskredit ist eine Art von Bankkredit, bei dem an den Kreditnehmer vom
Kreditinstitut (meist eine Bank) keine Geldleistung erbracht wird (also kein Geld
verliehen wird). die Bank verpflichtet sich Stattdessen gegenüber einem Dritten für
Leistungen, die ein Kunde diesem dann gegenüber erbringen muß. Zugunsten eines
Kreditnehmers geht die Bank also eine Verpflichtung ein und stellt ihren guten Ruf bereit.
Dies bedeutet im Klartext, dass die Kundenschuld die Bank begleichen muss, falls diese
vom Kunden nicht beglichen werden. Der Bankkunde muss für diese Leistung eine
Kommission an das Kreditinstitut zahlen. Diverse Arten von Verpflichtungskrediten
werden hierbei unterschieden, z. B. Kautions-, Akzept- und Avalkredite. Das sog.
Dokumentarakkreditiv rechnet man ebenfalls zu den Verpflichtungskrediten. Das
Gegenstück zum Verpflichtungskredit ist der Geldkredit.
Verzug
Sollte die zu erbringenden Leistungen trotz Fälligkeit und bereits erfolgten Mahnungen
von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger nicht geleistet werden, so nennt man
das Verzug (bzw. auch – stets schuldhaften – „Schuldnerverzug“). Verschiedene im BGB
geregelte Rechtsfolgen werden vom Verzug des Schuldners ausgelöst – allen voran steht
hier die Schadenersatzpflicht durch den Schuldner, wobei in erster Linie der Ersatz des
Zinsschadens, der dem Gläubiger entsteht, von Bedeutung ist. Mit der ersten Mahnung
gerät der Schuldner in Verzug, woraufhin meist auch sog. Verzugszinsen und evtl.
anfallende Rechtsanwaltskosten entstehen. Der Schuldner hat auch die Kosten zu tragen,
wenn es zu einem Mahnverfahren oder zu einer Klage kommt.
Verzugszins
Gerät ein Schuldner in Verzug (kommt also den gegenüber dem Gläubiger fälligen
Leistungen nicht fristgerecht nach), so hat dieser nach bestimmten Vereinbarungen oder
aufgrund der Gesetzeslage einen Verzugszins zu zahlen. Verzugszinsen werden meist ab
der ersten Mahnung fällig.
Verbundfinanzierung
Wenn die Bank aus Eigenmitteln und/oder aus einer Vielzahl von Krediten verschiedener
Banken Darlehen zur Verfügung stellt, so spricht man von einer Verbundfinanzierung.
Verkehrswert
Dieser Wert wird zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt und entspricht dem
Verkaufspreis der Immobilie zu jenem Zeitpunkt.
Versicherungsdarlehen
Zur Baufinanzierung bieten Lebensversicherungsgesellschaften Versicherungsdarlehen
an. Diese sind mit Hypothekendarlehen kombinierbar. Beiträge zur Lebensversicherung
werden anstelle einer Tilgung gezahlt. Die Summe der Auszahlung, die am Ende der
Laufzeit abgegeben wird, steht dann nur für die Tilgung des Darlehens zur Verfügung. Der
Wert der Beleihung beläuft sich auf maximal 40 bis 60 Prozent bei diesen
Versicherungsdarlehen.
Vollamortisation
Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem Leasingbereich. Bei der Vollamortisation
wird im Gegensatz zur Teilamortisation der volle Kaufpreis getilgt. In der Regel werden
Vollamortisationen für Zubehör (beispielsweise die Dachbox) angewendet, da jenes nach
bei Laufzeitende in das Eigentum des Kunden übergeht.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn ein Darlehen vor Ende der Fälligkeit außerplanmäßig zurückgezahlt wird, dann
verlangt das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der entgangene Zinsverlust
des Kreditinstitutes soll durch die Vorfälligkeitsentschädigung abgefedert werden.
Vorlasten
Obwohl bereits Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind, können neue Kredite
(Vorlasten) als Grundschuld aufgenommen werden. Die Gläubiger werden bei einer
Zwangsvollstreckung in der Reihenfolge der Auflistung dieser Grundschulden befriedigt.
Vorschaltdarlehen
Von einem Vorschaltdarlehen spricht man, wenn bei einem Darlehen der Zins lediglich auf
bis zu zwei Jahre festgeschrieben ist. Es kann aber jederzeit bei dem gleichen Kreditgeber
anstelle des Vorschaltdarlehens ein Darlehen mit langfristigem Zins vom
Darlehensnehmer beantragt werden.
Vorvalutierungszuschlag
Es handelt sich um ein Darlehen, das zur Kaufpreisabwicklung ausbezahlt wird, bevor eine
Grundschuld eingetragen ist.