Warenkredit
Warenkredite sind eine Kreditform, die recht selten vorkommt. Es handelt sich um einen
Kredit, der durch die Verpfändung von Waren bzw. durch die Waren selbst gedeckt ist.
Durch z. B. die Einlagerung auf den Namen der Bank oder die Schlüsselübergabe kann
neben dem Mittel der Verpfändung von Waren diese Art von Kredit auch gesichert
werden.
Wertermittlung
Ein Bausachverständiger schätzt bei der Wertermittlung den Wert einer Immobilie.
Zunächst ermittelt er den Verkehrswert, danach wird das Beleihungswertgutachten
erstellt, in dem der Beleihungswert des Objektes festgesetzt wird. Die Wertermittlung
kostet ungefähr 0,25 Prozent der Darlehenssumme.
Wertgutachten
Damit der Beleihungswert ermittelt werden kann, kann Ein Bausachverständiger in einem
Wertgutachten den Wert einer Immobilie schätzen. Die Schätzung berücksichtigt den
Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstücks, örtliche Marktverhältnisse sowie
gegebenenfalls erzielte Mieterträge. Man nennt sie auch Taxe.
Widerrufsrecht
Dies ist das Recht einer Person (z. B. eines Kreditnehmers) innerhalb einer bestimmten
Frist einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen bzw. aufzukündigen.
Wohnflächenberechnung
Ein wichtiger Faktor zur Bewertung des Wohngebäudes ist die Wohnfläche einer
Immobilie. Deshalb wird vom Kreditinstitut vor Zusage eines Darlehens eine
Wohnflächenberechnung gefordert.