Nachrang
Eine im Grundbuch eingetragene Rangstelle eines Grundpfandrechtes oder einer
Belastung nach einer besser platzierten Voreintragung bezeichnet man als Nachrang. In
Bezug auf eine mögliche Sicherheitenverwertung ist die jeweilige Rangstelle wichtig, da
der Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber durch die im
Vorrang eingetragenen Rechte entsprechend gemindert wird.
Nettokreditbetrag
Ohne die einmaligen Kosten (beispielsweise die Bearbeitungsgebühr) bezeichneter
Kreditbetrag. Dem Kunden direkt auf sein Girokonto überwiesener Betrag.
Nießbrauch
Der Nießbrauch ist ein nicht übertragbares und unvererbliches Recht für eine bestimmte
Person (den Nießbrauchberechtigten) das sämtliche Nutzungen einer Immobilie gewährt
und ist im Grundbuch eingetragen. Selbst wenn eine Immobilie verkauft wird, bedeutet
dies, dass die betreffende Person lebenslang in dieser wohnen kann. Der
Nießbrauchberechtigte hat in den meisten Fällen auch für die Immobilie bzw. das
Grundstück zu sorgen (Instandhaltung) und trägt die laufenden Kosten. Ein durch
Niessbrauch belastetes Grundstück deshalb zur Beleihung eher ungeeignet. An
übertragbaren Rechten, beweglichen Sachen, Vermögen sowie Unternehmen kann
ebenfalls ein Nießbrauch bestellt werden.
Notleidender Kredit
Einen Kredit, bei dem ungewiss ist, ob der Darlehensnehmer den Kredit noch
zurückzahlen kann, nennt man einen „notleidenden Kredit“. Wenn der Kreditnehmer
keine Tilgungsraten und / oder Zinsen mehr bezahlt, ist dies im besonderen Fall gegeben.
Nominalzins
Zins, der sich auf das Kapital bezieht.
Nominalschuld
Der ohne die Berücksichtigung einer Bearbeitungsgebühr oder Disagio betrachtete
Darlehensnennbetrag ist die Nominalschuld. Der Disagio wird zur Berechnung von Zinsen,
Tilgung oder einer Bearbeitungsgebühr herangezogen.
Notaranderkonto
ist ein treuhändischen Bankkonto eines Notars, das der Verwahrung von Fremdgeldern
dient. Um Darlehen vorzeitig auszubezahlen, können dafür Notaranderkonten benutzt
werden, obwohl eine Eintragung in die Grundschuld noch nicht erfolgte.
Notarbestätigung
Hierbei handelt es sich um eine formelle, dem Kreditinstitut gegenüber erklärte
Bestätigung eines Notars. Sie bestätigt die Möglichkeit der Eintragung einer Grundschuld
in das Grundbuch gemäß der Rangrichtigkeit. Bevor die Grundschuld in das Grundbuch
eingetragen ist, kann das Kreditinstitut ein Darlehen aufgrund der Notarbestätigung
ausbezahlen.
Notarielle Beurkundung
Durch den Gesetzgeber sind diese insbesondere bei Grundstückskaufverträgen sowie bei
der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung)
vorgeschrieben.