Hier finden Sie einen Vergleich von Girokonto,
Tagesgeld, Festgeld-Anbietern und vieles mehr.
Freuen Sie sich
auf eine individuelle Vergleiche, wobei Sie mehrer hunderte Euros
sparen können.
Ihre Vorteile:
|
E-mail:
info@konto4you.de
Sofort:
Festgeldvergleich
|
-
Zusammenarbeit mit über 20 Finanzinstituten
-
kostenloser Online-Vergleich
-
Top-Zinssätze
-
keine
Bearbeitungsgebühren für den Vergleich
|
|
Vergleichen Sie jetzt unverbindlich unsere Girokontopartner:
hier
Vergleichen Sie jetzt unverbindlich unsere Tagesgeldpartner:
hier
Bei uns haben Sie die die Möglichkeit
unter den Top10 der Geldinstitute Ihr bestes Konto zu finden. Wieso
wollen Sie teure Gebühren bezahlen, wenn verschiedene Anbieter
ein kostenloses Girokonto plus Tagesgeld anbieten.
Allgemeine Information über Girokonten:
Das Girokonto ist hier in Deutschland
rechtlich unter den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Ohne
Einhaltung einer Frist, ist die Kündigung des Girokontos für den Kunden
jederzeit möglich. Hierfür darf die Bank keine Bankgebühren
erheben. Natürlich hat auch die Bank die Möglichkeit das Konto zu
kündigen, wenn:
-
der Kunde die Leistungen des
Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige
Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.
-
nicht sichergestellt ist, dass das Institut
die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte
erhält
-
der Kunde sich nicht an die Vereinbarungen
hält.
-
der Kunde Falschangaben macht, die für das
Vertragsverhältnis wesentlich sind
-
der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob
belästigt oder gefährdet
-
die bezweckte Nutzung des Kontos zur
Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B.
das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder
ein Jahr lang umsatzlos geführt wird.
Auch für Minderjährige kann mit Zustimmung
der Erziehungsberechtigten das Girokonto eingerichtet werden.
Ein Girokonto ist immer auch ein
Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355
HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten
Parteien zusteht, ermittelt wird.
Nutzung des Girokontos:
Wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht
ausreicht, spricht man vom Überziehen des Kontos (also die Bank gewährt
einen Kredit). Dies wird als Dispositionskredit vertraglich vereinbart.
Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über
den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages.
Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in
Deutschland die Akzeptanz der Schufa-Klausel.
Wir empfehlen bei ständiger Beanspruchung des Dispokredites eine
Umschldung durchen einen Ratenkredit, wobei die Kreditzinsen deutlich
günstiger sind, als beim Dispokredit.
Mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen,
Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge kann der Girokontoinhaber
über sein Konto verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon,
Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.
Weit verbreitet ist die Nutzung der über
das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte und
Kreditkarte.
Kontoauszüge und Kontenabschlüsse
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden
Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über
Kontoauszugsdrucker. Zunehmend wird der Kontoauszug auch
elektronisch bereitgestellt. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post.
In regelmäßigen Abständen rechnet die Bank
das Girokonto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs
Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.
Kosten
Guthaben werden üblicherweise nicht oder
nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz
hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent.
Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten
berechnet. Die Mehrzahl der Banken bietet jedoch inzwischen auch
kostenlose Girokonten an, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft
wird, wie zum Beispiel ein regelmäßiger Geldeingang oder eine reine
Online-Kontoführung. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die
Kontenführung ebenfalls meist kostenlos
Legitimationsprüfung
In Deutschland sind die Geldinstitute bei
der Eröffnung eines neuen Girokontos verpflichtet, die Identität des
Inhabers zu überprüfen. Dazu muss ein gültiger Personalausweis oder ein
Reisepass vorgelegt werden. Die Legitimationsprüfung führen
Geldinstitute entweder selbst durch oder sie nutzen das
Postident-Verfahren der Deutschen Post AG.
|