Jeder Hauseigentümer sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Meist wird
dieser Versicherungsschutz auch von den Banken gefordert, wenn das Eigenheim noch
finanziert wird oder muss als Sicherheit bei der Vergabe eines Baudarlehens hinterlegt
werden. In manchen Regionen in der Bundesrepublik Deutschland ist eine
Wohngebäudeversicherung auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Wohngebäudeversicherung
schützt vor den Folgen durch Feuer und kann auch auf Schäden durch Hagel, Sturm und
Leitungswasser erweitert werden. Meist werden solche Versicherungen verbunden oder
kombiniert.
Bei Eigentumswohnungen beispielsweise wird die Wohngebäudeversicherung
meist von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben dem Schadensausgleich der bereits
genannten Gründe wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung
auch im Rahmen des Feuerschutzes eine mögliche entgangene Miete für den Zeitraum der
Renovierungs- oder Wiederaufbauarbeiten. Bei vermieteten Objekten. Aber auch bei
selbstbewohntem Eigentum wird eine eventuell anfallende Miete für eine Ersatz- oder
Übergangswohnung erstattet und dies in den meisten Fällen für einen Zeitraum bis zu 12
Monaten. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten
Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei
massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und
vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasserbzw.
Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung ist die Rohbauversicherung. Mit
der. Feuer- und Rohbauversicherung kann bereits der Rohbau gegen die Gefahr Feuer
versichert werden. Diese Versicherung wird meistens in der Gebäudeversicherung über einen
begrenzten Zeitraum beitragsfrei mitversichert und ist der Wohngebäudeversicherung somit
praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der Versicherungsschutz der
Gebäudeversicherung. Sie haben bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung aber auch die
Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen. Sogenannte Komfort- oder
Basisschutzversicherungen bieten umfangreiche Deckungen und individuelle
Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei bietet der Basisschutz eine Reihe von zusätzlichen
Deckungserweiterungen wie z.B. Überspannungsschäden, Feuernutzwärmeschäden,
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte infolge von Einbruch oder Einbruchversuch.
Beim Komfortschutz sind darüber hinaus meist sogar Schäden an freistehenden Garagen oder
Carports, Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken versichert. Dabei ist immer zu
beachten, dass es unerlässlich ist, dass die Versicherungssumme immer dem aktuellen Wert
des Gebäudes entspricht, denn nur dann können bei einem Schadensfall die Reparaturkosten
in voller Höhe ersetzt werden. Nur in diesem Fall kann das Gebäude sogar bei einem
Totalschaden wieder ohne finanzielle Einbußen instandgesetzt werden. Die Prämie einer
Wohngebäudeversicherung richtet sich in der Regel nach bestimmten Gesichtspunkten, wie
z.B. nach der Bauweise, der Art des Daches oder ob es sich um ein Ein- oder
Mehrfamilienhaus handelt. Vor Abschluss einer solchen Wohngebäudeversicherung sollten
Sie sich auf jeden Fall immer gut informieren und sich auch von kompetenten Leuten beraten
lassen. Voreilig abgeschlossene Versicherungen können später teure und langfristige Folgen
haben.
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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.